Förderrichtlinien

Förderrichtlinien für die Gewährung von Mitteln der Johann Bünting-Stiftung

Inhalt
§ 1 Allgemeines
§ 2 Förderungsgrundsätze
§ 3 Förderantrag
§ 4 Bewilligung
§ 5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
§ 6 Controlling
§ 7 Verwendungsnachweis

§ 1 Allgemeines
Die Johann Bünting-Stiftung fördert auf Antrag einzelne Vorhaben durch finanzielle Zuwendung. Die Vorhaben müssen der Förderung von Bildung und Erziehung, der Förderung von Kunst und Kultur oder der Förderung der Heimatkunde und Heimatpflege im Vertriebsgebiet der Vertriebsgesellschaften der J. Bünting-Unternehmensgruppe dienen.

In order to get good marks I spend a lot of time on studying. Sometimes I use the additional resource to write my term paper , for example, and save some time. I like that I get high-quality and well-written content online.

§ 2 Förderungsgrundsätze
Gefördert werden können ausschließlich Vorhaben, die die folgenden Förderungsgrundsätze erfüllen:

(1) Die Vorhaben sollen Projekte in den Kernregionen sein, die die Stiftung fördern will. Die Stadt- und Landkreise des Fördergebietes können Sie dieser Auflistung entnehmen oder dieser Karte entnehmen.

(2) Mit den Vorhaben dürfen nur in Übereinstimmung mit der Stiftungssatzung stehende Zwecke verfolgt werden; darüber hinaus dürfen die Vorhaben nicht gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.

§ 3 Förderantrag

I Anträge zur Förderung von Vorhaben sind ausschließlich in schriftlicher Form an den Stiftungsvorstand, Johann Bünting-Stiftung, Brunnenstraße 37, 26789 Leer/Ostfriesland zu richten.

II Anträge müssen folgende Inhalte ausweisen:

(1) Benennung des Antragstellers
(2) Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
(3) Allgemeiner Zweck des Vorhabens
(4) Zeitliche Abschätzung für den Verlauf des Vorhabens
(5) Angabe über die direkten Vorhabensbeteiligten
(6) Beantragte Förderungshöhe
(7) Finanzierungsplan des Vorhabens
(8) Schriftliche Erklärung des Antragstellers zur
verbindlichen Anerkennung der Förderrichtlinie

§ 4 Bewilligung

I Über die jeweilige Förderung eines beantragten Vorhabens entscheidet der Vorstand.

II Entscheidungen über Förderanträge werden ausschließlich in schriftlicher Form mitgeteilt.

III Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

IV Die Bewilligung zur Förderung eines Vorhabens erlischt automatisch mit Verstoß gegen die Förderrichtlinie.

§ 5 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Die geförderten Vorhaben werden durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in Abstimmung mit der Johann Bünting-Stiftung.

§ 6 Controlling
Bei Beteiligung durch die Johann Bünting-Stiftung ist nach der Bewilligung eines Vorhabens die Stiftung mindestens zweimal im Jahr schriftlich über das Vorhaben zu unterrichten.

Eine Berichterstattung kann nur mit Zustimmung der Johann Bünting-Stiftung unterbleiben.

Vom Antragsteller sind folgende Unterlagen einzureichen:

(1) Projektstatus
– Kurzbeschreibung zum Stand/Fortschritt des Vorhabens
– neue Chancen
– neue Risiken

(2) Finanzierungsstatus
– erfolgte Einnahmen und Ausgaben
– geplante Einnahmen und Ausgaben

(3) Meilensteine des Vorhabens

In einer Übersicht sollen die wesentlichen Abschnitte des Vorhabens mit einer Zeitangabe der geplanten Erledigung verdeutlicht werden. In dieser Übersicht soll kenntlich gemacht werden, welche Abschnitte bereits erledigt wurden und welche noch folgen.

§ 7 Verwendungsnachweis

I Nach Auszahlung der Fördermittel ist der Stiftung ein Verwendungsnachweis vorzulegen mit folgenden Bestandteilen:

(1) Die Aufstellung aller Ausgaben und Einnahmen
(2) Einen kurzen Bericht über den Stand des Vorhabens
(3) Eine Erklärung über die wirtschaftliche, zweckentsprechende und sparsame Verwendung der Mittel

II Nicht verwendete Mittel sind unverzüglich auf das Konto der Johann Bünting-Stiftung zu überweisen.

Stand: 26. Juli 2006